Informationen rund ums Feuerwerk

Übersicht:

1. Verkaufstage 2012
2. Kategorie 1 und Kategorie 2
3. BAM-Nr. - Artikel-Nr. – Kategorie
4. Wer darf verkaufen
5. Behördenanmeldung
6. Sortimente
7. Zusatz- u. Aktionsartikel
8. Werbemittel
9. Verkaufspreise
10. Anlieferung
11. Abhollager
12. Einlagerung

13. Neue gesetzliche Bestimmungen seit 01.12.2010

1. Verkaufstage 2012

In diesem Jahr findet der Verkauf am Freitag 28.12., Samstag 29.12. und Monag 31.12.2012 statt.

Weitere Erläuterungen: Katalog Seite 147 Vertrieb
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2. Feuerwerk Kategorie 1 und Kategorie 2

Feuerwerk ist je nach Gefährlichkeit in mehrere Kategorien eingeteilt.
Artikel der Kategorie 1 (KAT 1), das Kleinstfeuerwerk, dürfen das ganze Jahr an Personen ab 12 Jahre abgegeben werden.

Kategorie 2 (KAT 2), das Kleinfeuerwerk, darf nur an Personen über 18 Jahre und nur an den drei o.g. Verkaufstagen angeboten und verkauft werden.

Für Signalwaffenmunition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Weitere Erläuterungen: Katalog Seite 147 Kategorieeinteilung
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3. BAM-Nr. - Artikel-Nr. – Kategorie

Jeder Feuerwerksartikel hat eine aufgedruckte Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung u. -prüfung in Berlin, kurz BAM. Dies ist ein Muss! Seien Sie misstrauisch bei ungewöhnlich billigen Angeboten vom "fliegenden Händler"! Die Ordnungsämter kennen hier kein Pardon! Wir garantieren, nur BAM-geprüfte Ware zu liefern! Lassen Sie sich auch nicht einreden: "Europa macht's möglich". Es gilt weiterhin deutsches Recht!

Art.-Nr.: Auf jedem Feuerwerksartikel finden Sie die Artikel-Nr. So ist in Verbindung mit unserer Artikel-Nr. und dem vorgeschlagenen Verkaufspreis eine schnelle Auszeichnung möglich. Kategorie: Jeder Artikel hat die aufgedruckte Kategorieneinteilung, z.B. 1 oder 2.

Übrigens: Ware in BAM-geprüfter Verpackung (Plastikbeutel, Blisterkarten und Klarsichtpackungen mit dem Aufdruck: "Das Zurschaustellen ist unbedenklich" oder "Geprüfte Verpackung") dürfen Sie offen auslegen, muss also nicht unter
Weitere Erläuterungen: Katalog S. 147 Aufbewahrung und Beförderung
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4. Wer darf verkaufen

Feuerwerk ist nicht an Branchen gebunden. Sie müssen jedoch über ein festes Ladengeschäft verfügen, um Feuerwerk der Kategorie 2 zu verkakufen.
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5. Behördenanmeldung

Lediglich der erstmalige Verkauf muss dem zuständigen Amt (meist Ordnungsamt) angezeigt werden. Dies gilt auch bei Inhaberwechsel oder bei Überschreibungen auf den Ehepartner. Auf Wunsch sind wir Ihnen bei der behördlichen Anmeldung behilflich.
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6. Sortimente

Wir werten jedes Jahr über unseren Außendienst die Erfahrungen und Trends aus. Mit diesen Erkenntnissen stellen wir für Sie Sortimente verschiedener Größe zusammen und zwar vom kleinen Kinderfeuerwerk KAT 1 über Sortimente KAT 2, Tischfeuerwerk und Knallbonbons bis zum kompletten SB-Sortiment.
Unser Tipp: Beim Zusammenstellen einer individuellen Bestellung unbedingt unseren Zusatzkatalog anfordern!
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7. Zusatzartikel

Wir bieten Ihnen eine Reihe erprobter Zusatzartikel an, z.B. Partyartikel, wie Girlanden, Hüte, Luftballons etc.
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8. Werbemittel

Auch beim Feuerwerksverkauf ist die Werbung ausschlaggebend für Erfolg. Wir unterstützen Sie gerne mit umfangreichen Werbemitteln, z.B.: Fahnen, Schaufensterwerbung, und Werbeflyer im Vierfarbdruck.
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9. Verkaufspreise

Wir drucken vorgeschlagene Verkaufspreise auf die Rechnungen. Diese Werte werden im allgemeinen vom Handel verwendet, Ausnahmen gibt es natürlich. "Preiskämpfe" finden hauptsächlich mit den Chinaböllern statt.
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10. Anlieferung

Kategorie 1:
Liefern wir ganzjährig; das Hauptgeschäft beginnt nach den großen Ferien, wenn die Tage kürzer werden. Den Liefertermin bestimmen Sie. Ab € 100,- Bestellwert erfolgt die Lieferung frachtfrei, darunter berechnen wir einen geringen Frachtkostenanteil.
Kategorie 2:
Die Anlieferung der Kategorie 2 erfolgt überwiegend ab 01. Oktober. Den genauen Liefertermin teilen wir Ihnen vorab per Telefon mit. Ab einem Warenwert von € 400,- liefern wir frei Haus, darunter berechnen wir einen geringen Aufpreis.
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11. Abhollager

Unser Büro ist ganzjährig Montags bis Freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet und auch telefonisch erreichbar (Tel. 030 / 720 080-30).

Unser Lager ist ganzjährig Montags bis Freitags von 08.00 bis 16.00 Uhr für den Einzelhandel geöffnet (Abgabe an Privatpersonen findet nicht statt, daher bitte irgendeines unserer Schreiben mitbringen).

Sofort-Abholer, die bei uns im Showroom Ware aussuchen und gleich mitnehmen möchten, können in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr bestellen und die Ware sofort mitnehmen. Sollte die Bestellung nach 15.00 Uhr erfolgen, kann die Ware am nächsten Tag (Mo-Fr) abgeholt werden.

Unsere Anschrift:
Pyro-Partner GmbH
Rigistr. 8-10
12277 Berlin

Eine detailierten Lageplan und Wegbeschschreibung finden Sie hier: Lageplan und Wegbeschreibung

Sonderöffnungszeiten zum Jahresende (Änderungen vorbehalten):
17. bis 21.12. von 08.00 bis 20.00 Uhr
24.12. von 9.00 bis 12.00 Uhr
26.12. von 12.00 bis 16.00 Uhr
27. bis 29.12. von 07.00 bis 24.00 Uhr
31.12. von 08.00 bis 12.00 Uhr

Wegen der Beförderungshöchstmengen für Ihr Fahrzeug sollten Sie sich Ihre Hauptlieferung rechtzeitig von uns anliefern lassen.

Weitere Erläuterungen: Katalog S. 147 Aufbewahrung und Beförderung
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12. Einlagerung

Sollten Sie die unverkauften Reste des Feuerwerkes nicht das ganze Jahr über in Ihrem Geschäft behalten wollen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Einlagerung in unserem Lager an. Sie erhalten die Ware kostenfrei mit der nächsten Bestellung zurück.
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13. Neue gesetzliche Bestimmungen seit 01.12.2010

Lesen Sie hier den Originaltext der "Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen" vom 26.11.2010 (Neuregelung der 2. SprengV)
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Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Verkauf !