Feuerwerk ist je nach Gefährlichkeit in mehrere Kategorien
eingeteilt.
Artikel der Kategorie 1 (KAT 1), das Kleinstfeuerwerk, dürfen das ganze Jahr
an Personen ab 12 Jahre abgegeben werden.
Kategorie 2 (KAT 2), das Kleinfeuerwerk, darf nur an Personen über
18 Jahre und nur an den drei o.g. Verkaufstagen angeboten und verkauft
werden.
Für Signalwaffenmunition
benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Weitere Erläuterungen:
Katalog Seite 147 Kategorieeinteilung zurück zur Übersicht
3. BAM-Nr. - Artikel-Nr. – Kategorie
Jeder Feuerwerksartikel hat eine aufgedruckte Prüfnummer
der Bundesanstalt für Materialforschung u. -prüfung in Berlin,
kurz BAM. Dies ist ein Muss! Seien Sie misstrauisch
bei ungewöhnlich billigen Angeboten vom "fliegenden Händler"! Die Ordnungsämter kennen hier
kein Pardon! Wir garantieren, nur BAM-geprüfte Ware zu
liefern! Lassen Sie sich auch nicht einreden: "Europa macht's
möglich". Es gilt weiterhin deutsches Recht!
Art.-Nr.:
Auf jedem Feuerwerksartikel finden Sie die Artikel-Nr. So
ist in Verbindung mit unserer Artikel-Nr. und dem vorgeschlagenen
Verkaufspreis eine schnelle Auszeichnung möglich. Kategorie:
Jeder Artikel hat die aufgedruckte Kategorieneinteilung,
z.B. 1 oder 2.
Übrigens: Ware in
BAM-geprüfter Verpackung (Plastikbeutel, Blisterkarten
und Klarsichtpackungen mit dem Aufdruck: "Das Zurschaustellen
ist unbedenklich" oder "Geprüfte Verpackung")
dürfen Sie offen auslegen, muss also nicht unter
Weitere Erläuterungen: Katalog S. 147 Aufbewahrung und
Beförderung zurück zur Übersicht
4. Wer darf verkaufen
Feuerwerk ist nicht an Branchen gebunden. Sie müssen
jedoch über ein festes Ladengeschäft verfügen, um Feuerwerk der Kategorie 2 zu verkakufen. zurück zur Übersicht
5. Behördenanmeldung
Lediglich der erstmalige Verkauf muss dem
zuständigen Amt (meist Ordnungsamt) angezeigt werden.
Dies gilt auch bei Inhaberwechsel oder bei Überschreibungen
auf den Ehepartner. Auf Wunsch sind wir Ihnen bei der behördlichen
Anmeldung behilflich. zurück zur Übersicht
6. Sortimente
Wir werten jedes Jahr über unseren Außendienst
die Erfahrungen und Trends aus. Mit diesen Erkenntnissen stellen
wir für Sie Sortimente verschiedener Größe
zusammen und zwar vom kleinen Kinderfeuerwerk KAT 1 über
Sortimente KAT 2, Tischfeuerwerk und Knallbonbons bis zum
kompletten SB-Sortiment.
Unser Tipp: Beim Zusammenstellen einer individuellen Bestellung
unbedingt unseren Zusatzkatalog anfordern! zurück zur Übersicht
7. Zusatzartikel
Wir bieten Ihnen eine Reihe erprobter Zusatzartikel an,
z.B. Partyartikel, wie Girlanden, Hüte, Luftballons etc.
zurück zur Übersicht
8. Werbemittel
Auch beim Feuerwerksverkauf ist die
Werbung ausschlaggebend für Erfolg. Wir unterstützen
Sie gerne mit umfangreichen Werbemitteln, z.B.: Fahnen, Schaufensterwerbung,
und Werbeflyer im Vierfarbdruck. zurück zur Übersicht
9. Verkaufspreise
Wir drucken vorgeschlagene Verkaufspreise auf die Rechnungen.
Diese Werte werden im allgemeinen vom Handel verwendet, Ausnahmen
gibt es natürlich. "Preiskämpfe" finden
hauptsächlich mit den Chinaböllern statt. zurück zur Übersicht
10. Anlieferung
Kategorie 1:
Liefern wir ganzjährig; das Hauptgeschäft beginnt
nach den großen Ferien, wenn die Tage kürzer werden.
Den Liefertermin bestimmen Sie. Ab € 100,- Bestellwert
erfolgt die Lieferung frachtfrei, darunter berechnen wir einen
geringen Frachtkostenanteil.
Kategorie 2:
Die Anlieferung der Kategorie 2 erfolgt überwiegend
ab 01. Oktober. Den genauen Liefertermin teilen wir Ihnen
vorab per Telefon mit. Ab einem Warenwert von € 400,-
liefern wir frei Haus, darunter berechnen wir einen geringen Aufpreis.
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11. Abhollager
Unser Büro ist ganzjährig Montags bis Freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet und auch telefonisch erreichbar (Tel. 030 / 720 080-30).
Unser Lager ist ganzjährig Montags bis Freitags von 08.00 bis 16.00 Uhr für den Einzelhandel
geöffnet (Abgabe an Privatpersonen findet nicht statt,
daher bitte irgendeines unserer Schreiben mitbringen).
Sofort-Abholer, die bei uns im Showroom Ware aussuchen und gleich mitnehmen möchten, können in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr bestellen und die Ware sofort mitnehmen. Sollte die Bestellung nach 15.00 Uhr erfolgen, kann die Ware am nächsten Tag (Mo-Fr) abgeholt werden.
Unsere Anschrift:
Pyro-Partner GmbH
Rigistr. 8-10
12277 Berlin
Sonderöffnungszeiten zum Jahresende (Änderungen vorbehalten):
17. bis 21.12. von 08.00 bis 20.00 Uhr
24.12. von 9.00 bis 12.00 Uhr
26.12. von 12.00 bis 16.00 Uhr
27. bis 29.12. von 07.00 bis 24.00 Uhr
31.12. von 08.00 bis 12.00 Uhr
Wegen der Beförderungshöchstmengen
für Ihr Fahrzeug sollten Sie sich Ihre Hauptlieferung
rechtzeitig von uns anliefern lassen.
Weitere Erläuterungen:
Katalog S. 147 Aufbewahrung und Beförderung zurück zur Übersicht
12. Einlagerung
Sollten Sie die unverkauften Reste des Feuerwerkes nicht
das ganze Jahr über in Ihrem Geschäft behalten wollen,
bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Einlagerung in unserem
Lager an. Sie erhalten die Ware kostenfrei mit der nächsten
Bestellung zurück. zurück zur Übersicht
13. Neue gesetzliche Bestimmungen seit 01.12.2010
Lesen Sie hier den Originaltext der "Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen" vom 26.11.2010 (Neuregelung der 2. SprengV) zurück zur Übersicht